Kompetenzen
Umweltprüfungen & Fachgutachten
Wir unterstützen den Vorhabenträger und die verfahrensführende Behörde bei der Feststellung der UVP-Pflicht für Projekte nach Anlage 1 Spalte 2 auf Grundlage der §§ 7 - 14 UVPG. Für die Vorprüfung zur UVP-Pflicht sind die Anlagen 2 und 3 des UVPG heranzuziehen. Insbesondere die Kriterien der Anlage 3 UVPG sind abzuarbeiten.
Wir erstellen UVP-Berichte nach § 16 UVPG für UVP-pflichtige Projekte. Neben den allgemeinen Vorschriften über die Inhalte des UVP-Berichts in Anlage 4 UVPG werden die einschlägigen untergesetzlichen Regelwerke, wie z. B. RUVS (Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau) oder der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahnbundesamtes, als Ausdruck der guten fachlichen Praxis berücksichtigt.
In Raumverträglichkeitsprüfungen (RVP) mit integrierter überschlägiger UVP fertigen wir auf Grundlage des Planungsstandes den UVP-Bericht einschließlich der Standtort-/Trassenalternativen an. Wir erstellen darüber hinaus Raumverträglichkeitsstudien, die die überörtlichen raumbedeutsamen Auswirkungen eines Vorhabens auf die nicht direkt umweltbezogenen Raumordnungsbelange und gesamtplanerischen Festlegungen untersuchen.
Wir erarbeiten Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüung (SUP) für Pläne und Programme gemäß § 33 UVPG sowie entsprechende SUP-Vorprüfungen gemäß § 35 Abs. 2 oder § 37 UVPG.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erstellen wir Umweltberichte für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne gemäß § 2 Abs. und Anlage 1 BauGB. Auch die informelle kommunale Planung wird unterstützt. In einem Pilotvorhaben für den Kreis Unna erarbeiteten wir gemeinsam mit einem Partnerbüro die Grundlagen und den Einstieg in einen Fachplan Gesundheit, der die umweltbezogenen Gesundheitsdeterminanten im Kreis aufarbeitet und für die kommunale Palnung sowie für Beiträge für übergeordnete Planungen des Bundes oder des Landes zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus erarbeiten wir Fachgutachten und methodische Arbeitshilfen für spezifische Fragestellungen zur Umweltfolgenabschätzung wie beispielsweise Methoden zum Alternativenvergleich.
Beratung und Verfahrensunterstützung
Wir beraten Behörden, die für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen zuständig sind, bei allen Aufgaben rund um das Verfahren mit integrierter Umweltprüfung im Sinne eines effektiven Qualitätsmanagements und einer hohen Rechtssicherheit bei der
Feststellung der UVP-Pflicht im Rahmen der Vorprüfung (auch als "Screening" bezeichnet) nach den §§ 5 - 14 UVPG,
Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen nach § 15 UVPG,
Prüfung des UVP-Berichts nach § 16 UVPG und weiterer Unterlagen auf Vollständigkeit im Sinne des Untersuchungsrahmens und der allgemeinen Anforderungen der Anlage 4 UVPG und auf fachliche Plausibilität im Sinne einer guten fachlichen Praxis,
Vorbereitung und Durchführung des Beteiligungsverfahren nach § 17 + 18 UVPG,
Strukturierung und Verarbeitung der Stellungnahmen und Einwendungen zu den ausgelegten Verfahrensunterlagen,
Erarbeitung der zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 24 UVPG,
Erarbeitung der begründeten Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 25 UVPG.
Wir unterstützen die nach § 17 UVPG in ihrem räumlichen oder fachlichen Wirkungskreis berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Wir erarbeiten fachliche Stellungnahmen zu den Antragsunterlagen aus Ihrer fachlichen Perspektive im Rahmen der Beteiligung.
Wir führen Schwachstellenanalysen zu den Antragsunterlagen durch und identifizieren fachrechtliche und inhaltliche Defizite auf transparente Art und Weise mit Hilfe von rechtlichen Prüfprofilen.
Wir erstellen fachliche Plausibilitätsprüfungen und untersuchen, ob die Antragsunterlagen der "guten fachlichen Praxis" entsprechen und ob sie konsistent und nachvollziehbar im Hinblick auf die methodischen Arbeitsschritte sind.
Beratung von Vorhabenträgern und Gutachtern
Wir beraten Vorhabenträger und Gutachter bei UVP-/SUP-Verfahren bzw. bei der Erstellung von UVP-Berichten im Hinblick auf Rechts- und Verfahrenssicherheit der Antragsunterlagen im Sinne einer internen Qualitätssicherung, bevor die Unterlagen bei der verfahrensführenden Behörde eingereicht werden.
Beratung von Trägern öffentlicher Belange und Betroffenen
Wir beraten Trägern öffentlicher Belange und Betroffene, die von einem UVP-pflichtigen Vorhaben beeinträchtigt sein können. Dabei werden die Antragsunterlagen umfassend auf Vollständigkeit und fachliche Plausibilität untersucht. Der Beratungsprozess umfasst die Teilnahme am Scoping- und Erörterungstermin hinsichtlich der Interessensvertretung.
Projektmanagement
Im Rahmen der Antragstellung in Zulassungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzrecht kann die Genehmigungsbehörde beim Beratungsgespräch mit dem Vorhabenträger klären, ob eine Verfahrensbeschleunigung dadurch erreicht werden kann, dass der behördliche Verfahrensbevollmächtigte, der die Gestaltung des zeitlichen Verfahrensablaufs sowie die organisatorische und fachliche Abstimmung überwacht, sich auf Vorschlag oder mit Zustimmung und auf Kosten des Antragstellers eines Projektmanagers gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 der 9. BImSchV bedient. Auch in anderen Projektbereich hat sich der "Projektmanager" etabliert.
Ein Projektmanager trägt zur Effizienz und Beschleunigung von Zulassungsverfahren bei arbeitsintensiven Verfahrensschritten wie der
Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen
Auswertung von Einwendungen/Stellungnahmen (Erstellung von Synopsen)
Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins
Auswertung der Niederschrift des Termins
Zusammenstellung des Sachverhaltmaterials
Vorbereitung des Genehmigungsbescheids.
Der Schwerpunkt dieses Projektbereichs liegt aktuell bei Zulassungsverfahren mit integrierter Umweltprüfung von Windparks.
Content & Learning Management Systeme
Die Entwicklung umweltbezogener Content (CMS) und Learning Management Systeme (LMS) ist ein weiterer Arbeitsbereich des Büros. Auf der Basis des Open Source CMS Joomla! können Informationssysteme und Web-Auftritte professionell, zügig und trotzdem unkompliziert nach Ihren Wünschen entwickelt werden.
Die Vorteile eines Content Management Systems sind vielfältig:
-
strikte Trennung von Inhalt (Content) und Layout, dadurch einfache Pflege der Inhalte und bei Bedarf schnelle Anpassung der optischen Erscheinungsform,
-
durch den modularen Aufbau des Systems und die große Entwicklergemeinschaft ist das System fast beliebig erweiterbar und lässt sich schnell an veränderte Anforderungen anpassen (Diskussionsboards, Fach-Wikis, Dokumentenmanagement, ...)
-
das System arbeitet servergestützt, d.h. es ist von überall und jederzeit einfach zu pflegen, ergänzen und anzupassen - alle Änderungen stehen den Nutzern sofort zur Verfügung,
-
einfache Nutzerverwaltung, die eine teambezogene Bearbeitung von Inhalten stark vereinfacht und alle Mitarbeiter einer Institution einfach integrieren kann (gemeinsame Arbeitsplattorm),
-
einfache und sichere Orientierung von Besuchern und Nutzern durch automatisierte Standardmodule wie z.B. "Suche", "Sitemap", "Meist gelesen", "Letzte Einträge", "Siehe auch",
-
einfache inhaltliche Verknüpfung von verwandten Themen durch Zuordnung von Schlüsselbegriffen.
Aufgrund der einfachen Pflege und Erweiterungsmöglichkeiten des Systems können Sie nach einer kurzen Einarbeitungsphase, die wir mit einer ein- bis zweitägigen Schulung begleiten, selbständig Ihre Inhalte ändern, aktualiseren oder neu strukturieren.
Sehr ähnlich aufgebaut sind die Learning Management Systeme, bei denen es um die Bereitstellung von Lernmaterialien und Lernaktivitäten geht. Auch hier handelt es sich um ein servergestütztes Open Source System, das die entwickelten Vorlesungen bzw. Kurse, Kurssysteme oder Curricula in virtuellen Klassenräume zur Verfügung stellt. Das Projekt ECO-Campus wurde mit dem LMS Moodle entwickelt.
Umweltprüfung International
Im Rahmen von Projekten der Internationalen Zusammenarbeit beraten wir in allen wichtigen Fragestellungen:
Prüfung, inwieweit eine umfassende Umweltverträglichkeitsstudie für ein Projekt der Technischen Zusammenarbeit durchgeführt werden sollte ("Screening").
Ermittlung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsstudie ("Scoping").
Unterstützung bei der Einführung der Umweltprüfung in das nationale Rechtssystem des Nehmerlandes (Capacity und Institution Building, Public Awareness etc.)
Durchführung von Trainings im Bereich der verfahrens- und methodenbezogenen Aspekte der Umweltfolgenabschätzung.
Wir beraten darüber hinaus insbesondere bei der Implementation und inhaltlich-methodischen Ausgestaltung der Umweltprüfung in das nationale Umweltrechtssystem. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von sektorspezifischen Leitfäden und internetbasierten Arbeits- und Kommunikationsplattformen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategischen Umweltprüfung.
Bislang konnten Erfahrungen aus Projekten in Polen, Kolumbien, Syrien, Vietnam, Liberia und Peru gesammelt werden.
Forschung
In den Jahren 2012 bis 2016 wurde das Forschungsprojekt "Operationalisierung von in Umweltstrategien der Bundesregierung festgelegten Umweltzielen als Bewertungsmaßstab für SUP und UVP" bearbeitet, der Abschlussbericht wurde 2015 erstellt. Als Forschungsnehmer leitete Dr. Hartlik die Machbarkeitsstudie, in das als Arbeitsgmeinschaft das Büro Bosch & Partner, Herne, sowie Prof. Peters, Fachhochschule Kehl, eingebunden waren.
Gemeinsam mit Prof. Dr. H.-J. Peters, Hochschule für öffentliche Veraltung Kehl, und Bosch & Partner wurden zwischen 2002 und 2005 "Kriterien, Grundsätze und Verfahren der Einzelfallprüfung bei der UVP" entwickelt. Unter Leitung von Dr. Hartlik wurde eine novellierte UVP-Verwaltungsvorschrift, die die komplexen Regelungen des sogenannten Screenings praxisbezogen umsetzt, erarbeitet.
Als Chef der UVP-Arbeitsgruppe und Projektleiter im SYNÖK-Institut Barsinghausen (Prof. Dr. Arnim Bechmann) war Dr. Hartlik darüber hinaus für die Projekte "Leitfaden und Checksystem zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung" für das UMweltbundesamt (1988 - 1990), "UVP-Informations- und Beraternetz" ebenfalls für das Umweltbundesamt (1989 -1994) und das umfangreiche Forschungsprojekt "UVP-Bewertungskonzept", finanziert durch die Volkswagen-Stiftung (1995-1998), verantwortlich.
Lehre und Fortbildung
Wir führen Schulungen und Seminare im Hinblick auf inhaltlich-methodische und verfahrensbezogene Themen zur UVP durch:
- Online-Seminare (1 Tag)
- Präsenz-Seminare in Hannover (2 Tage)
- Inhouse-Seminare auf Anfrage (2 Tage).
Weitere Informationen und Zugang zur Buchung erhalten Sie auf www.uvp-seminare.de
Dr. Hartlik führt seit Beginn der 1990er Jahre Fort-/Weiterbildungen und Trainings für zahlreiche Bildungsträger und Institutionen durch wie u.a. Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Bayerische Verwaltungsschule (BVS), Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung (VHW), Umweltinstitut Offenbach, Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft (BEW) und seit 2024 an der Niedersächsischen Naturschutzakademie (NNA).
Darüber hinaus bietet er seit über 20 Jahren regelmäßig an Universitäten Lehrveranstaltungen zum Thema Umweltprüfung, Methoden, Instrumente und Verfahren der Umweltplanung und Umweltbewertung an: regelmäßig an der Leibniz Universität Hannover, einmalig eine komplette Semestervorlesung an der Martin-Luther-Universität Halle sowie seit 2021 an der Bauhaus-Universität Weimar als Honorarprofessor .