Qualifikation
Qualifikation der UVP-Akteure als Verpflichtung gemäß UVP-Richtlinie
Die Qualifikation der beteiligten Akteure – hier insbesondere der Vorhabenträger mit seinem Gutachter sowie die verfahrensführende Behörde mit ihrem Personal – ist ein Schlüssel für ein effizientes und qualitativ hochwertiges Verfahren: ohne qualifizierte Gutachter kein guter UVP-Bericht, ohne kompetentes Behördenpersonal keine ausreichende Qualitätssicherung der Unterlagen sowie kein effizientes, zielgerichtetes Verfahrensmanagement.
Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU fordert in Art. 5 Abs. 3:
"Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität des UVP-Berichts
• stellt der Projektträger sicher, dass der UVP-Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird,
• stellt die zuständige Behörde sicher, dass sie über Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt oder erforderlichenfalls Fachkenntnisse einholt, um den UVP-Bericht zu prüfen" (...)
Da keine offiziellen Zertifizierungs- oder Akkreditierungsverfahren für UVP-Gutachter existieren wie z.B. beim Boden- oder Immissionsschutzrecht, gibt es verschiedene Wege, z.B.:
- Vereidigung als öffentlich bestellte UVP-Sachverständige für bestimmte Projektbereiche durch die Industrie- und Handelskammern auf Grundlage von § 36 Gewerbeordnung,
- Anerkennung als verbandsanerkannte Sachverständige mit eigener, durch den Verband ausgearbeiteter Sachverständigenordnung,
- Zertifizierung aufgrund von internationalen Normenreihen wie z.B. ISO 9001 oder ISO 14001,
- selbst ernannte 'freie Sachverständige' als ungeschützter Begriff.
Der Weg unter 1. ist relativ aufwändig aber durchaus eine Möglichkeit, eine verbandsanerkannte Zertifizierung nach 2. für UVP-Gutachter existiert (noch) nicht, die relativ unspezifische Zertifizierung unter 3. macht für international tätige Gutachter ggf. Sinn und Option 4. erscheint wenig zielführend. Inwieweit die UVP-Gesellschaft sich des Themas "verbandsanerkannte Sachverständige" annehmen wird, steht noch zur Diskussion.
Weiterbildungsmaßnahmen
Dr. Hartlik bietet gemeinsam mit einem Juristen zweitägige UVP-Einführungskurse als Inhouse-Veranstaltungen an. Ebenfalls angeboten werden eintägige Online-Seminare. Bitte informieren Sie sich ausführlich auf www.UVP-Seminare.de über die Termine und Konditionen:
Die UVP-Gesellschaft veranstaltet i.d.R. in den Jahren ohne UVP-Kongress (ungerade Jahreszahlen) eine UVP-Summerschool für Studienabgänger und Berufsanfänger zu einem moderaten Unkostenbeitrag.
In den geraden Jahren ist dem UVP-Kongress in der Regel jeweils ein UVP-Tutorial vorgeschaltet, in dem ebenfalls Studienabgängern und Berufsanfängern eine kompakte Lehrveranstaltung angeboten wird, die auf die Inhalte des UVP-Kongresses vorbebreiten soll.