Qualifikation

Qualifikation der UVP-Akteure als Verpflichtung gemäß UVP-Richtlinie

UVP-Fortbildung in der Bayerischen Verwaltungsschule

Die Qualifikation der beteiligten Akteure – hier insbesondere der Vorhabenträger mit seinem Gutachter sowie die verfahrensführende Behörde mit ihrem Personal – ist ein Schlüssel für ein effizientes und qualitativ hochwertiges Verfahren: ohne qualifizierte Gutachter kein guter UVP-Bericht, ohne kompetentes Behördenpersonal keine ausreichende Qualitätssicherung der Unterlagen sowie kein effizientes, zielgerichtetes Verfahrensmanagement.

Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU fordert in Art. 5 Abs. 3:

"Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität des UVP-Berichts

•  stellt der Projektträger sicher, dass der UVP-Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird,

•  stellt die zuständige Behörde sicher, dass sie über Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt oder erfor­derlichenfalls Fachkenntnisse einholt, um den UVP-Bericht zu prüfen" (...) 

Da keine offiziellen Zertifizierungs- oder Akkreditierungsverfahren für UVP-Gutachter existieren wie z.B. beim Boden- oder Immissionsschutzrecht, gibt es verschiedene Wege, z.B.:

  1. Vereidigung als öffentlich bestellte UVP-Sachverständige für bestimmte Projektbereiche durch die Industrie- und Handelskammern auf Grundlage von § 36 Gewerbeordnung,
  2. Anerkennung als verbandsanerkannte Sachverständige mit eigener, durch den Verband ausgearbeiteter Sachverständigenordnung,
  3. Zertifizierung aufgrund von internationalen Normenreihen wie z.B. ISO 9001 oder ISO 14001
  4. selbst ernannte 'freie Sachverständige' als ungeschützter Begriff.

Der Weg unter 1. ist relativ aufwändig aber durchaus eine Möglichkeit, eine verbandsanerkannte Zertifizierung nach 2. für UVP-Gutachter existiert (noch) nicht, die relativ unspezifische Zertifizierung unter 3. macht für international tätige Gutachter ggf. Sinn und Option 4. erscheint wenig zielführend. Inwieweit die UVP-Gesellschaft sich des Themas "verbandsanerkannte Sachverständige" annehmen wird, steht noch zur Diskussion.

 

Weiterbildungsmaßnahmen

Dr. Hartlik bietet gemeinsam mit einem Juristen zweitägige UVP-Einführungskurse als Inhouse-Veranstaltungen an. Ebenfalls angeboten werden eintägige Online-Seminare. Bitte informieren Sie sich ausführlich auf www.UVP-Seminare.de über die Termine und Konditionen:

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Die UVP-Gesellschaft veranstaltet i.d.R. in den Jahren ohne UVP-Kongress (ungerade Jahreszahlen) eine UVP-Summerschool für Studienabgänger und Berufsanfänger zu einem moderaten Unkostenbeitrag.

In den geraden Jahren ist dem UVP-Kongress in der Regel jeweils ein UVP-Tutorial vorgeschaltet, in dem ebenfalls Studienabgängern und Berufsanfängern eine kompakte Lehrveranstaltung angeboten wird, die auf die Inhalte des UVP-Kongresses vorbebreiten soll.

UVP-Summerschool Dresden (2012)