Dr. Hartlik  |  Umweltprüfungen  &   Qualitätsmanagement  

Gleichstromtrasse SuedLink - Beratung betroffener Landkreise

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Landkreis Hameln-Pyrmont und weitere betroffene Landkreise (2014 - 2016)

Gemeinsam mit dem Büro OECOS Hamburg unter Leitung von Prof. Runge prüfen wir im Auftrag betroffener Landkreise die Antragsunterlagen für den sogenannten SuedLink nach § 6 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz), die der Vorhabenträger und Übertragungsnetzbetreiber TenneT am 12. Dezember 2014 vorgelegt hat. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität soll ein transparentes, den Rechtsvorschriften genügendes Verfahren zur Trassenfindung des Vorhabens Nr. 4 aus der Bundesbedarfsplanung sicherstellen. 

suedlink bespr 150129Das Vorhaben 4 ist einer der Eckpfeiler des künftigen Übertragungsnetzes zur Weiterleitung der erzeugten Offshore-Windenergie nach Süden. Es wird die in diesem Umfang noch nicht in der Praxis erprobte Gleichstromübertragung geplant. 

Die Trasse führt von Wilster nahe der Elbmündung über eine Strecke von 600 bis 700 Kilometern nach Grafenrheinfeld in Bayern. Dabei soll die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ-Technik) zum Einsatz kommen. Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) legt den erforderlichen Ausbau des Höchstspannungsnetzes fest. Diese sogenannte  Bundesfachplanung ersetzt das ansonsten für solche Vorhaben übliche Raumordnungsverfahren. Sie soll mit einem bundesweit einheitlichen Vorgehen die Realisierung der benötigten Leitungstrassen in vertretbaren Zeiträumen sicherstellen. 

Das Büro für Umweltprüfungen und Qualitätsmanagement übernimmt dabei als Gutachter gemeinsam mit der OECOS GmbH (Hamburg) und Rechtsanwaltskanzel de Witt (Berlin) die Prüfung der Unterlagen und richtet darüber hinaus eine internetgestützte Arbeitsplattform für die beteiligten Landkreise, den "Hamelner Kreis", ein. 

Das Bild nebenstehend zeigt die Vorstellung der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch die Gutachter im Kreishaus Hameln vor den Vertretern der Landkreise bei einem Meilensteingespräch am 29.1.2015. Die Landkreise haben ihre Bedenken und Anforderungen gegenüber der Trassenplanung zur Gleichstromübertragung des Vorhabens "SuedLink" in der am 12.12.2014 veröffentlichten "Hamelner Erklärung" formuliert.

In ihrem ersten öffentlichen Statement zum SuedLink-Antrag von TenneT vom 18.2.2015 ermittelte die Bundesnetzagentur nach intensiver fachlicher und rechtlicher Prüfung der Unterlagen nach § 6 NABEG eine umfangreiche Liste nachzubessernder Inhalte, so dass offensichtlich die geplanten Antragskonferenzen bis auf Weiteres verschoben werden müssen. Die Mängelliste enthält eine Vielzahl der Hinweise, die in der rechtlichen Vollständigskeits- und fachlichen Plausibilitätsprüfung des Büros OECOS, des Büros Dr. Hartlik und der beiteilgten Rechtsanwaltskanzlei de Witt enthalten sind und der Bundesnetzagentur im Rahmen von Fachgesprächen in zusammengefasster Form  überreicht wurden (siehe hier).

++ Aktueller Hinweis: UVP-Seminare am 24./25.6.2024 in Hannover und Online am 7.5.2024 ++

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Pro bono

Die oben dargestellten Projekte stellen die normalen, zu den üblichen Honorarsätzen vergüteten Aktivitäten des Büros dar. Sie bilden die Existenzgrundlage. Während sich hier der Einfluss hinischtlich einer nachhaltigen, umweltvorsorgeorientierten Ressourcennutzung auf den verhältnismäßig engen Projektbereich erstreckt, ist die grundsätzliche umweltpolitische Wirkung naturgemäß gering.

Dr. Hartlik ist darüber hinaus ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen tätig, insbesondere im Rahmen seiner Aktivitäten als 1. Vorsitzender für die UVP-Gesellschaft. Dort stehen neben den Informationspflichten ihrer Mitglieder die umweltpolitische Einflußnahme auf Gesetzgebung und Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis zur Umweltprüfung im Vordergrund sowie internationale Aktivitäten zur Integration der Umweltprüfung in die nationalen Umweltpolitiken.

Aktuelles

Aktivitäten der Bundesregierung zur Planungsbeschleunigung

Planungsbeschleunigungsgesetz (29.11.2018)  Vorläufige Anordnung von Maßnahmen zur Baufeldfreimachung; Plangenehmigung statt Planfeststellung >Gesetz
Maßnahmengesetzvorberei­tungsgesetz (22.3.2020)  Sonderregelung für aktuell 29 Infrastrukturprojekte, die durch Gesetz zugelassen werden, d.h. der Bundestag genehmigt ('Legalplanung'); Rechtsschutz entfällt, kein Zugang zum Bundesverwaltungsgericht >MgvG 
Investitionsbeschleunigungs­gesetz (3.12.2020)  Beschleunigung klimafreundlicher Projekte; keine aufschiebende Wirkung von Anfechtungsklagen bei Windenergievorhaben >Gesetz
LNG-Beschleunigungs­gesetz (24.5.2022)  UVP-Verzicht wegen Gasversorgungskrise; Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah­men bis zu 2 Jahre nach Zulassung >LNGG
Gesetz zur sofor­tigen Verbesserung der Rahmenbe­dingungen für die erneuerba­ren Energien im Städtebau­recht (4.1.2023). Privilegierung von Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff (z.B. WEA + Speicher); keine optische Bedrängung bei Mindestabstand 2-fache Gesamthöhe WEA  >Gesetz
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (22.3.2023)  Ersatz des ROV durch Raumverträglichkeitsprüfung (RVP); Ende der RVP nach 6 Monaten, auch wenn Gutachten der Behörde noch nicht vorliegt >ROGÄndG

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Qualifikation & Umweltprüfung

Die Qualifikation der beteiligten Akteure – hier insbesondere der Vorhabenträger mit seinem Gutachter sowie die verfahrensführende Behörde mit ihrem Personal – ist ein Schlüssel für ein effizientes und qualitativ hochwertiges Verfahren: ohne qualifizierte Gutachter kein guter UVP-Bericht, ohne kompetentes Behördenpersonal keine ausreichende Qualitätssicherung der Unterlagen sowie kein effizientes, zielgerichtetes Verfahrensmanagement.qualifikation2 bluegrey or

Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU fordert in Art. 5 Abs. 3: "Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität des UVP-Berichts

•  stellt der Projektträger sicher, dass der UVP-Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird,

•  stellt die zuständige Behörde sicher, dass sie über Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt oder erfor­derlichenfalls Fachkenntnisse einholt, um den UVP-Bericht zu prüfen" (...) 

Da keine offiziellen Zertifizierungs- oder Akkreditierungsverfahren für UVP-Gutachter existieren wie z.B. beim Boden- oder Immissionsschutzrecht, gibt es verschiedene Wege, z.B.:

  1. Vereidigung als öffentlich bestellte UVP-Sachverständige für bestimmte Projektbereiche durch die Industrie- und Handelskammern auf Grundlage von § 36 Gewerbeordnung,
  2. Anerkennung als verbandsanerkannte Sachverständige mit eigener, durch den Verband ausgearbeiteter Sachverständigenordnung,
  3. Zertifizierung aufgrund von internationalen Normenreihen wie z.B. ISO 9001 oder ISO 14001
  4. selbst ernannte 'freie Sachverständige' als ungeschützter Begriff.

Der Weg unter 1. ist relativ aufwändig aber durchaus eine Möglichkeit, eine verbandsanerkannte Zertifizierung nach 2. für UVP-Gutachter existiert (noch) nicht, die relativ unspezifische Zertifizierung unter 3. macht für international tätige Gutachter ggf. Sinn und Option 4. erscheint wenig zielführend. Inwieweit die UVP-Gesellschaft sich des Themas "verbandsanerkannte Sachverständige" annehmen wird, steht noch zur Diskussion.

Lehre & Fortbildung

Das Thema Qualifikation (s.o.) hängt eng mit der Aus- und Fortbildung zusammen. Ausgewiesene Studiengänge mit dem Fokus auf den Intsrumenten der Umweltprüfung exitsieren praktisch nicht. Die in UVP und SUP aktiven Gutachter*innen rekrutieren sich in der Regel aus den Bereichen Landschafts-/Umweltplanung, Raumplanung, Geografie und Geowissenschaften. In den Vollzugsbehörden besteht die Ausbildung i.d.R. aus entsprechenden verwaltungsbezogenen Fachausbildungen. Als Dozent für Umweltprüfungen ist Dr. Hartlik seit den 90er Jahren in verschiedenen Universitäten aktiv, konstant in den letzten 20 Jahren an der Leibniz Universität Hannover (Institut für Umweltplanung, Prof. Dr. Christina von Haaren) und seit dem Wintersemester 2017/2018 auch an der Bauhaus-Universität Weimar (Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Prof. Dr. Sigrun Langner).

Zum Wintersemester 2021/22 wurde Dr. Hartlik auf Vorschlag des Senats die Bestellungsurkunde zum Honorarprofessor für das Fachgebiet Umweltplanung der Bauhaus-Universität Weimar überreicht. 

Fortbildungen hinsichtlich des Verfahrens und der Methodik der Umweltprüfungen sind gerade auch nach der Ausbildung sowohl für das Gutachter- als auch Behördenpersonal wichtig und notwendig. Zudem sind das Recht der Umweltprüfungen und das relevante Fachrecht von hoher Dynamik gekennzeichnet, neue Anforderungen an Verfahren und Inhalte sind ein ständiger Begleiter.

Aktivitäten

> Dr. Hartlik bietet gemeinsam mit einem Juristen zweitägige UVP-Einführungskurse als Inhouse-Veranstaltungen an. Ebenfalls angeboten werden eintägige Online-Seminare. Bitte informieren Sie sich auf UVP-Seminare.de über die Termine und Konditionen.
> Die UVP-Gesellschaft veranstaltet i.d.R. in den Jahren ohne UVP-Kongress (gerade Jahre) eine UVP-Summerschool für Studienabgänger und Berufsanfänger zu einem moderaten Unkostenbeitrag.
> In den ungeraden Jahren ist dem UVP-Kongress jeweils ein UVP-Tutorial vorgeschaltet, in dem ebenfalls Studienabgängern und Berufsanfängern eine kompakte Lehrveranstaltung angeboten wird, der auf die Inhalte des UVP-Kongresses vorbebreitet.

 

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