Dr. Hartlik  |  Umweltprüfungen  &   Qualitätsmanagement  

EIA Support System

logo gtzDeutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (2008)

Die Entwicklung eines "EIA Support Sytems" (kurz 'EIA SUSY')  soll die Einführungsphase der UVP in Syrien unterstützen. Mit den "Environmental Impact Assessment Executice Procedures" liegen die rechtlichen Grundlagen zur UVP-Einführung vor. Mit EIA-SUSY wird nun ein EDV-gestütztes Informationssystem bereit gestellt, das insbesondere den UVP-zuständigen Behörden und den  UVP-Gutachtern (in Syrien sind nur lizensierte Gutachter zugelassen) eine Hilfestellung bietet, um einerseits die UVP-Verfahren fachlich korrekt durchzuführen und andererseits die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudien (Environmental Impact Statements) zu unterstützen.

Das System baut auf der Open Source Software Joomla! auf. Hierbei handelt es sich um ein Content Management System (CMS), mit dem sich komplexe Informationssysteme ohne vertiefte Programmierkenntnisse realisieren lassen. Mit einem CMS können Inhalte von einer definierten Nutzergruppe gemeinschaftlich erstellt und der Gemeinschaft oder der gesamten Öffentlichkeit über Intra-/Internet zugänglich gemacht werden. Die zentrale Leistung eines CMS besteht dabei einerseits in der Organisation und andererseits in der Darstellung der Inhalte. Die inhaltlichen Angebote werden serverseitig bei einer Internetanfrage stets aktuell aus einer integrierten Datenbank (z. B. mit der Open Source Datenbank MySQL) erzeugt.

Die folgende Abbildung zeigt den Start-Bildschirm von EIA SUSY:

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Die Organisation der Inhalte besteht u.a. darin, die Erstellung und Ordnung der Inhalte zu steuern. Beispielsweise sind die Beiträge der Autoren redaktionell zu bearbeiten (Reviewverfahren bzw. Qualitätssicherung), entsprechend den ggf. definierten Inhaltskategorien zuzuordnen und schließlich im System zu veröffentlichen. Hierfür ist eine zugriffsgesteuerte Benutzerverwaltung notwendig, die beispielweise zwischen Autoren (können Beiträge schreiben) und Redakteuren (können Beiträge verändern und im System veröffentlichen) differenziert. Die Zuordnung zu bestimmten, hierarchisch organisierten Kategorien und Bereichen sorgt dafür, dass die Inhalte automatisch in den entsprechenden Rubriken an der richtigen Stelle im System erscheinen. Da das System webbasiert ist, kann ein Zugriff auf die Inhalte von überall dort erfolgen, wo ein Internetzugang besteht.

Entsprechend der gesetzten Zugriffsrechte kann das System

  • im Frontend erreicht werden, das die normale Ansicht der Inhalte über einen konventionellen Webbrowser für die gesamte Öffentlichkeit darstellt, in der registrierte Autoren ein Modul zur Übermittlung von Beiträgen vorfinden, oder
  • im Backend, das die Administration des Systems und damit das Einstellen, Löschen oder Än-dern von Beiträgen, das Systemlayout, die Integration neuer Module, die Benutzerverwaltung u.v.a. mehr ermöglicht. Das Backend ist in der Regel nur für Redakteure, He-rausgeber und Systemadministratoren zugänglich.

Wesentliche Merkmale eines Content Management Systems verdeutlicht die folgende Abbildung:

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Für die homogene Darstellung der von verschiedenen Autoren erstellten Inhalte ist die strikte Trennung von Inhalt und Layout des CMS wichtig. Die optische Präsentation erfolgt durch ein sogenanntes Template, das dafür sorgt, an welcher Stelle und mit welchem Erscheinungsbild die unterschiedlichen Inhalte präsentiert werden. In der Regel existieren bereits fertig konfigurierte Templates, mit denen das Layout je nach Verwendungszweck unterschiedlichste Erscheinungsformen annehmen kann. Hier werden die Positionen und das Aussehen der verschiedenen Module einschließlich ihrer Inhalte festgelegt.

Für die inhaltliche Erschließung des Systems und zur Erleichterung der Orientierung für öffentliche Nutzer sind Module vorgesehen, die beispielsweise eine Suchfunktion, die Übersicht der aktuellsten oder meist frequentierten Beiträge oder  realisiert über die Zuordnung von Schlüsselwörtern - den Zugang zu inhaltlich verwandten Beiträgen ermöglichen. Ebenso ist natürlich eine menüsystemge-steuerter Navigation möglich.

Mit der Nutzung dieses Systems verbinden sich folgende Vorteile:

  • Für die inhaltliche Ergänzung durch die Autoren oder die Wartung des Systems durch die Ad-ministratoren im Backend sind keinerlei spezielle EDV-Kenntnisse (HTML, CSS, PHP, MySQL etc.) notwendig. Lediglich ein Internetzugang und eine Einführung in das System (1 bis 2 Tage Training) sind erforderlich.
  • Das System ist grundsätzlich barrierefrei aufgebaut. Das bedeutet u. a., dass Inhalte und Lay-out vollständig getrennt sind und auf ‚feste‘ Formatierungen und tabellen- bzw. frameorientierte Darstellungen mit starren Fensterbreiten verzichtet wird.
  • Integraler Bestandteil des Systems sind Module, die automatisiert dynamische Inhalte erzeugen können. Über den Inhalten zugeordnete Attribute wie z. B. Bereiche, Sektionen und Schlüssel-wörter kann ein semantisches Netz erzeugt werden, dass die inhaltliche intuitive Erschließung durch den Nutzer erleichtert.

Durch die technischen Vorzüge des Systems wird es möglich, dem eigentlichen fachlichen und inhaltlichen Aufbau des Systems einen Großteil der verfügbaren Ressourcen zu widmen.

Neben der Entwicklung von EIA-SUSY wurden Trainings zur guten fachlichen Praxis der UVP und zum Umgang mit dem Support System durchgeführt.

++ Aktueller Hinweis: UVP-Seminare am 24./25.6.2024 in Hannover und Online am 7.5.2024 ++

www.uvp-seminare.de

 

 

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Pro bono

Die oben dargestellten Projekte stellen die normalen, zu den üblichen Honorarsätzen vergüteten Aktivitäten des Büros dar. Sie bilden die Existenzgrundlage. Während sich hier der Einfluss hinischtlich einer nachhaltigen, umweltvorsorgeorientierten Ressourcennutzung auf den verhältnismäßig engen Projektbereich erstreckt, ist die grundsätzliche umweltpolitische Wirkung naturgemäß gering.

Dr. Hartlik ist darüber hinaus ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen tätig, insbesondere im Rahmen seiner Aktivitäten als 1. Vorsitzender für die UVP-Gesellschaft. Dort stehen neben den Informationspflichten ihrer Mitglieder die umweltpolitische Einflußnahme auf Gesetzgebung und Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis zur Umweltprüfung im Vordergrund sowie internationale Aktivitäten zur Integration der Umweltprüfung in die nationalen Umweltpolitiken.

Aktuelles

Aktivitäten der Bundesregierung zur Planungsbeschleunigung

Planungsbeschleunigungsgesetz (29.11.2018)  Vorläufige Anordnung von Maßnahmen zur Baufeldfreimachung; Plangenehmigung statt Planfeststellung >Gesetz
Maßnahmengesetzvorberei­tungsgesetz (22.3.2020)  Sonderregelung für aktuell 29 Infrastrukturprojekte, die durch Gesetz zugelassen werden, d.h. der Bundestag genehmigt ('Legalplanung'); Rechtsschutz entfällt, kein Zugang zum Bundesverwaltungsgericht >MgvG 
Investitionsbeschleunigungs­gesetz (3.12.2020)  Beschleunigung klimafreundlicher Projekte; keine aufschiebende Wirkung von Anfechtungsklagen bei Windenergievorhaben >Gesetz
LNG-Beschleunigungs­gesetz (24.5.2022)  UVP-Verzicht wegen Gasversorgungskrise; Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah­men bis zu 2 Jahre nach Zulassung >LNGG
Gesetz zur sofor­tigen Verbesserung der Rahmenbe­dingungen für die erneuerba­ren Energien im Städtebau­recht (4.1.2023). Privilegierung von Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff (z.B. WEA + Speicher); keine optische Bedrängung bei Mindestabstand 2-fache Gesamthöhe WEA  >Gesetz
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (22.3.2023)  Ersatz des ROV durch Raumverträglichkeitsprüfung (RVP); Ende der RVP nach 6 Monaten, auch wenn Gutachten der Behörde noch nicht vorliegt >ROGÄndG

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Qualifikation & Umweltprüfung

Die Qualifikation der beteiligten Akteure – hier insbesondere der Vorhabenträger mit seinem Gutachter sowie die verfahrensführende Behörde mit ihrem Personal – ist ein Schlüssel für ein effizientes und qualitativ hochwertiges Verfahren: ohne qualifizierte Gutachter kein guter UVP-Bericht, ohne kompetentes Behördenpersonal keine ausreichende Qualitätssicherung der Unterlagen sowie kein effizientes, zielgerichtetes Verfahrensmanagement.qualifikation2 bluegrey or

Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU fordert in Art. 5 Abs. 3: "Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität des UVP-Berichts

•  stellt der Projektträger sicher, dass der UVP-Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird,

•  stellt die zuständige Behörde sicher, dass sie über Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt oder erfor­derlichenfalls Fachkenntnisse einholt, um den UVP-Bericht zu prüfen" (...) 

Da keine offiziellen Zertifizierungs- oder Akkreditierungsverfahren für UVP-Gutachter existieren wie z.B. beim Boden- oder Immissionsschutzrecht, gibt es verschiedene Wege, z.B.:

  1. Vereidigung als öffentlich bestellte UVP-Sachverständige für bestimmte Projektbereiche durch die Industrie- und Handelskammern auf Grundlage von § 36 Gewerbeordnung,
  2. Anerkennung als verbandsanerkannte Sachverständige mit eigener, durch den Verband ausgearbeiteter Sachverständigenordnung,
  3. Zertifizierung aufgrund von internationalen Normenreihen wie z.B. ISO 9001 oder ISO 14001
  4. selbst ernannte 'freie Sachverständige' als ungeschützter Begriff.

Der Weg unter 1. ist relativ aufwändig aber durchaus eine Möglichkeit, eine verbandsanerkannte Zertifizierung nach 2. für UVP-Gutachter existiert (noch) nicht, die relativ unspezifische Zertifizierung unter 3. macht für international tätige Gutachter ggf. Sinn und Option 4. erscheint wenig zielführend. Inwieweit die UVP-Gesellschaft sich des Themas "verbandsanerkannte Sachverständige" annehmen wird, steht noch zur Diskussion.

Lehre & Fortbildung

Das Thema Qualifikation (s.o.) hängt eng mit der Aus- und Fortbildung zusammen. Ausgewiesene Studiengänge mit dem Fokus auf den Intsrumenten der Umweltprüfung exitsieren praktisch nicht. Die in UVP und SUP aktiven Gutachter*innen rekrutieren sich in der Regel aus den Bereichen Landschafts-/Umweltplanung, Raumplanung, Geografie und Geowissenschaften. In den Vollzugsbehörden besteht die Ausbildung i.d.R. aus entsprechenden verwaltungsbezogenen Fachausbildungen. Als Dozent für Umweltprüfungen ist Dr. Hartlik seit den 90er Jahren in verschiedenen Universitäten aktiv, konstant in den letzten 20 Jahren an der Leibniz Universität Hannover (Institut für Umweltplanung, Prof. Dr. Christina von Haaren) und seit dem Wintersemester 2017/2018 auch an der Bauhaus-Universität Weimar (Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Prof. Dr. Sigrun Langner).

Zum Wintersemester 2021/22 wurde Dr. Hartlik auf Vorschlag des Senats die Bestellungsurkunde zum Honorarprofessor für das Fachgebiet Umweltplanung der Bauhaus-Universität Weimar überreicht. 

Fortbildungen hinsichtlich des Verfahrens und der Methodik der Umweltprüfungen sind gerade auch nach der Ausbildung sowohl für das Gutachter- als auch Behördenpersonal wichtig und notwendig. Zudem sind das Recht der Umweltprüfungen und das relevante Fachrecht von hoher Dynamik gekennzeichnet, neue Anforderungen an Verfahren und Inhalte sind ein ständiger Begleiter.

Aktivitäten

> Dr. Hartlik bietet gemeinsam mit einem Juristen zweitägige UVP-Einführungskurse als Inhouse-Veranstaltungen an. Ebenfalls angeboten werden eintägige Online-Seminare. Bitte informieren Sie sich auf UVP-Seminare.de über die Termine und Konditionen.
> Die UVP-Gesellschaft veranstaltet i.d.R. in den Jahren ohne UVP-Kongress (gerade Jahre) eine UVP-Summerschool für Studienabgänger und Berufsanfänger zu einem moderaten Unkostenbeitrag.
> In den ungeraden Jahren ist dem UVP-Kongress jeweils ein UVP-Tutorial vorgeschaltet, in dem ebenfalls Studienabgängern und Berufsanfängern eine kompakte Lehrveranstaltung angeboten wird, der auf die Inhalte des UVP-Kongresses vorbebreitet.

 

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