Dr. Hartlik  |  Umweltprüfungen  &   Qualitätsmanagement  

Gesamtliste des Büros, chronologisch absteigend sortiert. Bitte beachten sie auch die weiteren strukturierten Zugänge zu unseren Projekten im Menü ≡ sowie im Kasten rechts, der die Projekte nach Vorhabentyp listet.

 

Leitfaden "Kulturelles Erbe in der Planung" – Überarbeitung und Fertigstellung des aktuellen Entwurfs

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (2023)

icon_lwl.jpgIn Zusammenarbeit mit der Bosch & Partner GmbH erarbeiten wir im Auftrag des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zur Zeit die Neuauflage der Handreichung "Kulturgüter in der Planung – Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen". Die zahlreichen Änderungen in den Rechtsgrundlagen und die inhaltichen Weiterentwicklungen bei der Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf die drei Erbebereiche

  • archäologisches Erbe
  • baukulturelles Erbe 
  • landschaftskulturelles Erbe

legen eine Überarbeitung Nahe.

Methodikentwicklung zur Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien bei der Endlagersuche

Bundesgesellschaft für Endlagerung (2023)


logo BGEIn Zusammenarbeit mit der Bosch & Partner GmbH und Prof. Dr. Thomas Bunge unterstützen wir die Bundesgesellschaft für Endlagerung bei der Konzeption zur Methodik bei der Anwendung der planungswissenschaftlichen Kriterien für die Phase 1 des Standortauswahlverfahrens.

Das Standortauswahlgesetz setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kriterien und stellt eine Legalplanung dar. Die Kriterien sind im Gesetz benannt und in Gewichtungsgruppen differenziert, bedürfen aber einer Operationalisierung und einer inhaltlich-fachlichen Interpretation.

Bahnprojekt Hannover-Bielefeld – Bewertungsmethodik für ein Trassenauswahlverfahren

Deutsche Bahn (2021-24)

dbIn Zusammenarbeit mit der Bosch & Partner GmbH und OBERMEYER (Technik) bearbeiten wir ein Methodenentwicklungsvorhaben am Beispiel einer Bahntrasse. Dabei geht es um ein Verfahren zur Trassenauswahl aufgrund einer gesamthaften Bewertungsmethodik auf der Ebene der Raumordnung.

Die vergleichende Bewertung von möglichen Trassenvarianten bezieht sich auf drei eigenständige Belanggruppen, denen jeweils ein hierarchisches Kriterienset zugeordnet ist: 

HBI Belanggruppen

Errichtung von drei Windkraftanlagen im Fuchstal

Landratsamt Landsberg am Lech (2021-22)

Logo LandsbergAuf Initative des Vorhabenträgers wurde ein immissionsschutzrechtliches Zulassungsverfahren mit integrierter UVP für die Errichtung von drei Windenergieanlagen beantragt. Für das Zulassunsgverfahen wurde Dr. Hartlik als Projektmanager mit der Unterstützung des Verfahrens bauftragt. Zu den Aufgaben zählen die Unterstützung der Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen, die Strukturierung und Bearbeitung der Einwendungen, gff. Teilnahme am Erörterungstermin sowie die Unterstützung bei der Erarbeitung der Zusammenfassenden Darstellung sowie Bewertung der Umweltauswirkungen.

Errichtung von fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst – Verfahrensunterstützung

Landratsamt Ebersberg (2021-22)

Logo LandsbergWir unterstützen das Landratsamt Ebersberg im Vergabeverfahren zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung für die Änderung der Schutzgebietsverordnung zum Landschafatsschutzgebiet Ebersberger Forst. Dort sollen fünf Windenergieanlagen errichtet werden. 

UVP-Berichte für Organismenwanderhilfe und Energiespeicher bei Jochenstein

Donaukraftwerk Jochenstein AG (2021-2023)

logo verbundErstellt wurden in Kooperation mit der Bosch & Partner GmbH die UVP-Berichte nach § 16 UVPG jeweils für

  • den Energiespeicher 
  • die Organismenwanderhilfe

auf Grundlage der vorliegenden Fachgutachten. Zur Zeit befinden sich die  Antragsunterlagen in der Vollständigkeitsprüfng.

Die UVP-Berichte mit den Antragsunterlagen sowie den Stellungnahmen und Empfehlungen der Träger öffentlicher Belange lagen vom 12.7. bis 11.8.2022 öffentlich aus. Im UVP-Portal sind/waren sie zum Download verfügbar.  

Vorprüfung zur UVP-Pflicht für die Erweiterung des Design Outlet Soltau

icon soltau

Stadt Soltau (2020)

Das Büro erstellte auf Grundlage existierender Informationen (Umweltbericht zum existierenden Bebauungsplan Harber Nr. 14 einschließlich faunistischem Kurzgutachten sowie Immissonsprognosen zum Schall und zu Luftschadstoffen; Informationen zum Landschaftsrahmenplan) und eigener Sachverhaltsermittlungen einen Fachbeitrag zur Vorprüfung der UVP-Pflicht für die angestrebte Erweiterung von 10.000 auf 15.000 Quadratmetern.

Klagevorbereitung + Klage zur Planfeststellung "Feste Fehmarnbeltquerung"

logo scandl

Scandlines (2018 - 2020)

Der 1.300 Seiten starke Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig Holstein wurde am 31. Januar 2019 finalisiert und einige Wochen später veröffentlicht. Das Büro für Umweltprüfungen & Qualitätsmanagement ist unter der Führung einer Anwaltskanzlei zusammen mit einem Fachgutachterteam beauftragt, den Beschluss auf Mängel und Fehler zu untersuchen und damit die Inhalte für die Klageschrift vorzubereiten. Mittlerweile läuft die Klage, die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht ist für September/Oktober 2020 terminiert.

Windpark Winkelsett

windstrom logo

WindStrom Erneuerbare Energien (2019)

Das Büro hat auf Grundlage der Umweltberichte für die Bauleitplanung und den artenschutzrechtlichen Prüfungen den UVP-Bericht im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens für den Windpark Winkelsett im Landkreis Oldenburg erstellt. Bei dem Windpark handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Windparks Spradau aus sieben Ablagen um weitere sechs Anlagen mit 2,3 bis 3,0 MW Leistung.

Unterstützung zum Raumordnungsverfahren zur ABS/NBS Bahnstrecke Hanau – Fulda/Würzburg

mkkMain-Kinzig-Kreis (2018 - 2021)

Gemeinsam mit den Büros Dr. Wachter, Hamburg, sowie Bosch & Partner, berät das Büro den Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des Bahnvorhabens "Ausbau- und Neubaustrecke Hanau–Würzburg/Fulda". Dr. Hartlik ist für die Projektleitung verantwortlich. Mit dem Projekt des Bundesverkehrswegeplans sollen mit neuen, zusätzlichen Gleisen Kapazitäten für den heutigen und zukünftigen Verkehr geschaffen werden. Die Fahrzeit soll verkürzt, Fern- und Nahverkehr künftig auf unterschiedlichen Gleisen geführt werden.

Windpark Hettstadt

lra würzburg

Landratsamt Würzburg (2018)

Das Büro untertstützte die Zulassungsbehörde Landratsamt Würzburg, Immissionsschutz und Abfallrecht, bei der Erstellung der Zusammenfasssenden Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen nach den §§ 11, 12 UVPG (alte Fassung). Alle Einwendungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Fachstellen unds sonstigen Akteure wurden dabei ausgewertet und berücksichtigt. 

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren "Feste Fehmarnbeltquerung"

logo nabu

NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. (2017)

Die Planfeststellungsunterlagen für eine feste Fehrmanrnbeltquerung (FFBQ) wurden im Rahmen eines Planänderungsverfahrens umfassend überarbeitet, ergänzt und neu ausgelegt. Im Rahmen eines neuen Erörterungstermins vom 27.6. bis zum 13.7.2017 in Lübeck wurden diese Planänderungen mit zahlreichen Fachexperten, Anwälten, Verbänden und Betroffenen unter Leitung der Anhörungsbehörde, Landesbetrieb Straßenbau Schleswig-Holstein, diskutiert.

++ Aktueller Hinweis: UVP-Seminare am 24./25.6.2024 in Hannover und Online am 7.5.2024 ++

www.uvp-seminare.de

 

 

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Pro bono

Die oben dargestellten Projekte stellen die normalen, zu den üblichen Honorarsätzen vergüteten Aktivitäten des Büros dar. Sie bilden die Existenzgrundlage. Während sich hier der Einfluss hinischtlich einer nachhaltigen, umweltvorsorgeorientierten Ressourcennutzung auf den verhältnismäßig engen Projektbereich erstreckt, ist die grundsätzliche umweltpolitische Wirkung naturgemäß gering.

Dr. Hartlik ist darüber hinaus ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen tätig, insbesondere im Rahmen seiner Aktivitäten als 1. Vorsitzender für die UVP-Gesellschaft. Dort stehen neben den Informationspflichten ihrer Mitglieder die umweltpolitische Einflußnahme auf Gesetzgebung und Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis zur Umweltprüfung im Vordergrund sowie internationale Aktivitäten zur Integration der Umweltprüfung in die nationalen Umweltpolitiken.

Aktuelles

Aktivitäten der Bundesregierung zur Planungsbeschleunigung

Planungsbeschleunigungsgesetz (29.11.2018)  Vorläufige Anordnung von Maßnahmen zur Baufeldfreimachung; Plangenehmigung statt Planfeststellung >Gesetz
Maßnahmengesetzvorberei­tungsgesetz (22.3.2020)  Sonderregelung für aktuell 29 Infrastrukturprojekte, die durch Gesetz zugelassen werden, d.h. der Bundestag genehmigt ('Legalplanung'); Rechtsschutz entfällt, kein Zugang zum Bundesverwaltungsgericht >MgvG 
Investitionsbeschleunigungs­gesetz (3.12.2020)  Beschleunigung klimafreundlicher Projekte; keine aufschiebende Wirkung von Anfechtungsklagen bei Windenergievorhaben >Gesetz
LNG-Beschleunigungs­gesetz (24.5.2022)  UVP-Verzicht wegen Gasversorgungskrise; Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah­men bis zu 2 Jahre nach Zulassung >LNGG
Gesetz zur sofor­tigen Verbesserung der Rahmenbe­dingungen für die erneuerba­ren Energien im Städtebau­recht (4.1.2023). Privilegierung von Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff (z.B. WEA + Speicher); keine optische Bedrängung bei Mindestabstand 2-fache Gesamthöhe WEA  >Gesetz
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (22.3.2023)  Ersatz des ROV durch Raumverträglichkeitsprüfung (RVP); Ende der RVP nach 6 Monaten, auch wenn Gutachten der Behörde noch nicht vorliegt >ROGÄndG

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Qualifikation & Umweltprüfung

Die Qualifikation der beteiligten Akteure – hier insbesondere der Vorhabenträger mit seinem Gutachter sowie die verfahrensführende Behörde mit ihrem Personal – ist ein Schlüssel für ein effizientes und qualitativ hochwertiges Verfahren: ohne qualifizierte Gutachter kein guter UVP-Bericht, ohne kompetentes Behördenpersonal keine ausreichende Qualitätssicherung der Unterlagen sowie kein effizientes, zielgerichtetes Verfahrensmanagement.qualifikation2 bluegrey or

Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU fordert in Art. 5 Abs. 3: "Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität des UVP-Berichts

•  stellt der Projektträger sicher, dass der UVP-Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird,

•  stellt die zuständige Behörde sicher, dass sie über Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt oder erfor­derlichenfalls Fachkenntnisse einholt, um den UVP-Bericht zu prüfen" (...) 

Da keine offiziellen Zertifizierungs- oder Akkreditierungsverfahren für UVP-Gutachter existieren wie z.B. beim Boden- oder Immissionsschutzrecht, gibt es verschiedene Wege, z.B.:

  1. Vereidigung als öffentlich bestellte UVP-Sachverständige für bestimmte Projektbereiche durch die Industrie- und Handelskammern auf Grundlage von § 36 Gewerbeordnung,
  2. Anerkennung als verbandsanerkannte Sachverständige mit eigener, durch den Verband ausgearbeiteter Sachverständigenordnung,
  3. Zertifizierung aufgrund von internationalen Normenreihen wie z.B. ISO 9001 oder ISO 14001
  4. selbst ernannte 'freie Sachverständige' als ungeschützter Begriff.

Der Weg unter 1. ist relativ aufwändig aber durchaus eine Möglichkeit, eine verbandsanerkannte Zertifizierung nach 2. für UVP-Gutachter existiert (noch) nicht, die relativ unspezifische Zertifizierung unter 3. macht für international tätige Gutachter ggf. Sinn und Option 4. erscheint wenig zielführend. Inwieweit die UVP-Gesellschaft sich des Themas "verbandsanerkannte Sachverständige" annehmen wird, steht noch zur Diskussion.

Lehre & Fortbildung

Das Thema Qualifikation (s.o.) hängt eng mit der Aus- und Fortbildung zusammen. Ausgewiesene Studiengänge mit dem Fokus auf den Intsrumenten der Umweltprüfung exitsieren praktisch nicht. Die in UVP und SUP aktiven Gutachter*innen rekrutieren sich in der Regel aus den Bereichen Landschafts-/Umweltplanung, Raumplanung, Geografie und Geowissenschaften. In den Vollzugsbehörden besteht die Ausbildung i.d.R. aus entsprechenden verwaltungsbezogenen Fachausbildungen. Als Dozent für Umweltprüfungen ist Dr. Hartlik seit den 90er Jahren in verschiedenen Universitäten aktiv, konstant in den letzten 20 Jahren an der Leibniz Universität Hannover (Institut für Umweltplanung, Prof. Dr. Christina von Haaren) und seit dem Wintersemester 2017/2018 auch an der Bauhaus-Universität Weimar (Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Prof. Dr. Sigrun Langner).

Zum Wintersemester 2021/22 wurde Dr. Hartlik auf Vorschlag des Senats die Bestellungsurkunde zum Honorarprofessor für das Fachgebiet Umweltplanung der Bauhaus-Universität Weimar überreicht. 

Fortbildungen hinsichtlich des Verfahrens und der Methodik der Umweltprüfungen sind gerade auch nach der Ausbildung sowohl für das Gutachter- als auch Behördenpersonal wichtig und notwendig. Zudem sind das Recht der Umweltprüfungen und das relevante Fachrecht von hoher Dynamik gekennzeichnet, neue Anforderungen an Verfahren und Inhalte sind ein ständiger Begleiter.

Aktivitäten

> Dr. Hartlik bietet gemeinsam mit einem Juristen zweitägige UVP-Einführungskurse als Inhouse-Veranstaltungen an. Ebenfalls angeboten werden eintägige Online-Seminare. Bitte informieren Sie sich auf UVP-Seminare.de über die Termine und Konditionen.
> Die UVP-Gesellschaft veranstaltet i.d.R. in den Jahren ohne UVP-Kongress (gerade Jahre) eine UVP-Summerschool für Studienabgänger und Berufsanfänger zu einem moderaten Unkostenbeitrag.
> In den ungeraden Jahren ist dem UVP-Kongress jeweils ein UVP-Tutorial vorgeschaltet, in dem ebenfalls Studienabgängern und Berufsanfängern eine kompakte Lehrveranstaltung angeboten wird, der auf die Inhalte des UVP-Kongresses vorbebreitet.

 

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