Umweltverträglichkeitsprüfung

Seminare zu Verfahren, Inhalten und Methoden der UVP

Seminare

Seminare sind direkt über
unser Online-Tool buchbar

Inhalte

UVP-Verfahrensablauf und inhaltlich-
methodische Anforderungen

Referenten

Planer/Ingenieur und (bei
2-tägigen Seminaren) Jurist

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Seminare

Buchen Sie unsere eintägigen Online-Seminare am einfachsten direkt über den Menüpunkt 'Buchen' oder schreiben Sie uns. Zweitägige Präsenz-Seminare in Hannover können Sie ebenfalls bei uns buchen. Angebote für individuelle Inhouse-Fortbildungen über mindestens 2 Tage in Ihrer Institution erstellen wir auf Anfrage über info@uvp-seminare.de

Aufgrund der Komplexität des Themenfeldes empfehlen wir in der Regel die Seminare mit zwei Tagen Dauer. Für uns erscheint eine Dauer von 2 Tagen angemessen, um eine für Sie erkenntnisreiche und umfassende Wissensvermittlung zu gewährleisten.

Dennoch wissen wir um die beschränkten zeitlichen Ressourcen unserer Kunden und führen daher auch Tagesseminare online durch, die das grundlegende Wissen zu Verfahren, Inhalten und Methoden der UVP als Einstieg in das Thema komprimiert vermitteln.

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Inhalte

Die Inhalte unsere Seminare "Einführung in Verfahrensablauf, Inhalte und Methoden der UVP" lassen sich in folgende Schwerpunktthemen gliedern:

  • Gesamtablauf des Verfahrens auf Grundlage des 2017 durch das UVP-Modernisierungsgesetz umfassend novellierten UVP-Rechts (UVP-ModG).
  • Praxisbezogene Erläuterung der zentralen Verfahrenselemente des UVPG vor dem Hintergrund der 2014 novellierten UVP-Richtlinie und der Rechtsprechung.
  • Inhalte und Methoden der Ermittlung und fachlichen Bewertung von Umweltauswirkungen sowie der Alternativenprüfung als Bestandteile des UVP-Berichts.
  • Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung der Antragsunterlagen.
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Referenten

Die zweitägigen Seminare werden in der Regel von den beiden folgenden UVP-Experten durchgeführt:

  • Dr. Joachim Hartlik, Dipl.-Ing. Landespflege; Gutachter mit langjähriger Erfahrung als Qualitätssicherer bei großen Infrastrukturvorhaben; vereidigter UVP-Sachverständiger der IHK Hannover; Erster Vorsitzender der UVP-Gesellschaft e.V.; Honorar-Professor an der Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Architektur und Urbanistik, Umweltplanung/-prüfung
  • Dr. Wolfgang Sinner, Jurist, Erfahrungen mit Planfeststellungsverfahren für Großprojekte; Verhandlungsführer der ersten UVP-Äderungsrichtlinie als Vertreter Deutschlands; Umsetzung der UVP auf Landesebene

Tagesseminare, in der Regel online durchgeführt, werden allein von Dr. Hartlik bestritten. 

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Pflicht zur Qualifikation

Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU fordert in Art. 5 Abs. 3:

"Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität des UVP-Berichts

  1. stellt der Projektträger sicher, dass der UVP-Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird,
  2. stellt die zuständige Behörde sicher, dass sie über Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt oder erfor­derlichenfalls Fachkenntnisse einholt, um den UVP-Bericht zu prüfen und
  3. fordert die die zuständige Behörde von dem Projektträger erforderlichenfalls ergänzende Informationen gemäß Anhang IV an, die für die Erstellung der begründeten Schlussfolgerung in Bezug auf die erheblichen Auswirkun­gen des Projekts auf die Umwelt unmittelbar relevant sind.“ 

Das UVP-Gesetz setzt diese Anforderungen nur unzureichend um. Lediglich in §16 Abs. 7 wird darauf verwiesen, dass der Vorhabenträger sicherstellen muss, dass der UVP-Bericht den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Da keine Zertifzierungen oder verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen existieren, sollten Gutachtende und Behördenangehörige eigenverantwortlich handeln und Aktivitäten zur Weiterbildung nach Möglichkeit selbst in die Hand nehmen.

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