Wir unterstützen den Vorhabenträger und die verfahrensführende Behörde bei der Feststellung der UVP-Pflicht für Projekte nach Anlage 1 Spalte 2 auf Grundlage der §§ 7 - 14 UVPG. Für die Vorprüfung zur UVP-Pflicht sind die Anlagen 2 und 3 des UVPG heranzuziehen. Insbesondere die Kriterien der Anlage 3 UVPG sind abzuarbeiten.
Wir erstellen UVP-Berichte nach § 16 UVPG für UVP-pflichtige Projekte. Neben den allgemeinen Vorschriften über die Inhalte des UVP-Berichts in Anlage 4 UVPG werden die einschlägigen untergesetzlichen Regelwerke, wie z. B. RUVS (Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau) oder der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahnbundesamtes, als Ausdruck der guten fachlichen Praxis berücksichtigt.
In Raumordnungsverfahren (ROV) mit integrierter Umqweltprüfung fertigen wir für UVP-pflichtige Vorhaben nach dem Planungsstand einschließlich der Standtort-/Trassenalternativen den UVP-Bericht an. Wir erstellen darüber hinaus Raumverträglichkeitsuntersuchungen, die die überörtlichen raumbedeutsamen Auswirkungen eines Vorhabens auf die nicht direkt umweltbezogenen Raumordnungsbelange und gesamtplanerischen Festlegungen haben können.
Wir erarbeiten Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüung (SUP) für Pläne und Programme gemäß § 33 UVPG sowie entsprechende SUP-Vorprüfungen gemäß § 35 Abs. 2 oder § 37 UVPG.
Im Rahmen der der verbindlichen Bauleitplanung erstellen wir Umweltberichte für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne gemäß § 2 Abs. und Anlage 1 BauGB. Auch die informelle kommunale Planung wird unterstützt. In einem Pilotvorhaben für den Kreis Unna erarbeiteten wir gemeinsam mit einem Partnerbüro die Grundlagen und den Einstieg in einen Fachplan Gesundheit, der die umweltbezogenen Gesundheitsdeterminanten im Kreis aufarbeitet und für die kommunale Palnung sowie für Beiträge für übergeordnete Planungen des Bundes oder des Landes zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus erarbeiten wir Fachgutachten für spezifische Fragestellungen zur Umweltfolgenabschätzung.