Vorprüfung zur UVP-Pflicht für die Erweiterung des Design Outlet Soltau

 

Stadt Soltau (2020)

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Das Büro erstellte auf Grundlage existierender Informationen (Umweltbericht zum existierenden Bebauungsplan Harber Nr. 14 einschließlich faunistischem Kurzgutachten sowie Immissonsprognosen zum Schall und zu Luftschadstoffen; Informationen zum Landschaftsrahmenplan) und eigener Sachverhaltsermittlungen einen Fachbeitrag zur Vorprüfung der UVP-Pflicht für die angestrebte Erweiterung von 10.000 auf 15.000 Quadratmetern.

Bevor es zu einem Bauleitplanverfahren kommt, muss im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens über die Raumverträglichkeit des Vorhabens entschieden werden. Hier gilt es, die Verträglichkeit des Projektes insbesondere im Hinblick auf die Verträglichkeit mit den Einzelhandelsstrukturen und darüber hinaus zu prüfen, ob mögliche raumbedeutsame überörtliche Umweltauswirkungen auszuschließen sind. Die Karte zeigt den Bereich des DOS westlich der A7 und die Lage zur Stadt Soltau.

Die Antragskonferenz zum ROV wurde als Videokonferenz am 23.11.2020 durchgeführt. Die Abbildung zeigt die Lage des DOS westlich direkt an der A7.

DOS