Umweltbundesamt (2002 - 2005)
§ 3c UVPG regelt in Verbindung mit Anlage 1 und 2 UVPG die einzelfallbezogene Vorprüfung, das so genannte Screening. Anlage 1 UVPG führt vier Kategorien von Vorhabenstypen an: Während mit X gekennzeichnete Vorhaben generell der UVP-Pflicht unterliegen und bei L-Vorhaben die UVP-Pflicht nach Maßgabe des Landesrechts greift, muss bei den A-Vorhaben eine allgemeine und bei den S-Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt werden. Bei der allgemeinen Vorprüfung sind sämtliche Kriterien der Anlage 2 zu berücksichtigen – unter Nr. 1 Merkmale des Vorhabens, unter Nr. 2 Merkmale des Standortes und unter Nr. 3 Merkmale möglicher Auswirkungen des Vorhabens. Bei der standortbezogenen Vorprüfung sind lediglich die Schutzkriterien der Nr. 2.3 der Anlage 2 des UVPG zu berücksichtigen.
Entsprechend den Vorgaben des § 3c Abs. 2 UVPG bestand die Zielsetzung des Forschungsvorhabens konkret darin,
-
einen Entwurf einer eigenständigen „Verwaltungsvorschrift Grundsätze und Verfahren der Einzelfallprüfung“ (VwV-Entwurf) zu entwickeln (vgl. § 3c Abs. 2 b UVPG) sowie
- die für einzelne Vorhabensarten relevanten Kriterien der Einzelfallprüfung zusammenstellen und in Form eines Entwurfs für eine Rechtsverordnung (VO-Entwurf) zu erarbeiten (vgl. § 3c Abs. 2 a UVPG).
Das UVP-Gesetz sieht eine Rechtsverordnung zu den Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls sowie eine Verwaltungsvorschrift hinsichtlich der Grundsätze und Verfahren der Einzelfallprüfung vor. Ziel des Berichts war die Erarbeitung zweier entsprechender Entwürfe. Als Grundlage für die Entwürfe wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Rechtsvorschrift ausführlich analysiert, die Praxis der Einzelfallprüfung im Rahmen einer Umfrageaktion in Behörden ermittelt und bestehende Praxisansätze in Form von Erläuterungen und Leitfäden zur Einzelfallprüfung untersucht.
Die Entwürfe wurden auf der Grundlage von bisherigen behördlichen Erfahrungen mit den neuen Screening-Vorschriften des UVPG und in Abstimmung mit dem Bund-Länder-Arbeitskreis UVP (BLAK UVP) und einer ggf. von diesem eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Darüber hinaus wurden die Entwürfe im Rahmen eines Expertenworkshops diskutiert.
Empfohlen wird eine integrierte Umsetzung der beiden Rechtsvorschriften in einer Verwaltungsvorschrift. Dabei werden die 'Grundsätze und Verfahren der Einzelfallprüfung' als Nr. "0.3.1.2 UVP-Pflicht nach Vorprüfung des Einzelfalls" und die 'Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls' als "Anhang 4 Nähere Bestimmung der Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls" in die bestehende UVPVwV integriert.
Die Ergebnisse sind als UBA-Texte 23/2006 unte Downloads verfügbar.
Für die Bearbeitung dieses Forschungsprojektes wurde eine Arbeitsgemeinschaft aus folgenden Kooperationspartnern gebildet, die unter der Federführung von Dr. Hartlik im November 2002 die Arbeit aufnahm (Kurzbezeichnung ARGE Bosch/Hartlik/Peters
-
Bosch & Partner GmbH
Herne -
Büro Dr. Hartlik
Lehrte -
Prof. Dr. H.-J. Peters
Freiburg