NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. (2017)
Die Planfeststellungsunterlagen für eine feste Fehrmanrnbeltquerung (FFBQ) wurden im Rahmen eines Planänderungsverfahrens umfassend überarbeitet, ergänzt und neu ausgelegt. Im Rahmen eines neuen Erörterungstermins vom 27.6. bis zum 13.7.2017 in Lübeck wurden diese Planänderungen mit zahlreichen Fachexperten, Anwälten, Verbänden und Betroffenen unter Leitung der Anhörungsbehörde, Landesbetrieb Straßenbau Schleswig-Holstein, diskutiert.
Dr. Hartlik vertrat u.a. gemeinsam mit Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck, Hamburg, Jörg Schmiedel, Büro für Landschaftsplanung, und Umweltberatung, Rostock, sowie Vertretern des NABU, unter Ihnen Malte Siegert, Leiter Umweltpolitik, die Interessen des Verbandes. Der Verband bezweifelt Sinnhaftigkeit und wirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens bei gleichzeitig unkaklkulierbaren Risiken für die Meeresumwelt und Ostsee.
Wie sich zeigte, existieren trotz teilweise umfangreicher Nacharbeiten immer noch erhebliche Lücken und Mängel in den Antragsunterlagen, die es der Planfeststellungsbehörde bei der Beschlussfassung nicht einfach machen dürfte. Ob daraus ggf. eine weitere umfangreiche Planänderung mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund der Ergebnisse des Betiligungsverfahren resultiert, ist aktuell schwer abzuschätzen. Es wurden zahlreiche Anträge formuliert, die sich insbesodnere auf die Grundlagendaten zur Modellierungen der Sedimentverdriftung, der Verkehrsuntersuchungen aber auch zu den Risksiken des Tunnelbaus beziehen.
Ferner werden auch die Anforderungen der Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS) nicht in vollem Umfang erfüllt, vor allem die schutzgutbezogenen Auswirkungskarten entsprechen nicht den Vorgaben. Auch die Allgemein verständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG ist nur äußerst bedingt als "verständlich" aufgrund der Struktur, der gewählten Inhalte und der verwendeten Fachsprache anzusehen. Der Variantenvergleich zu den drei diskutierten Alternativen – Brücke, Bohrtunnel, Absenktunnel – , der schließlich zum Absenktunnel als Präferenzvariante des Vorhabenträgers führt, ist darüber hinaus wegen intransparenter und unbegründeter Gewichtung der nicht-umweltbezogenen Belange nicht akzeptabel.