Verbändeanhörungen zur UVPG-Novelle

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Dr. Hartlik nahm am 18. Januar 2017 als erster Vorsitzender für die UVP Gesellschaft an der Verbändeanhörung des BMUB zum UVP-Modernisierungsgesetz teil. Vorausgegangen war ein aus Sicht der UVP-Gesellschaft  beispiellose Form im Hinblick auf  Kurzfristigkeit und Zeitrahmen der Beteiligung. Für die Kommentierung der fast 150 Seiten umfassenden UVPG-Novelle (mit Begründung) hatten wir vom 23.12.16 bis 13.1.17 Gelegenheit. Dieser völlig ungenügende Zeitrahmen wurde durchweg von allen Verbänden gerügt. 

Unüblicherweise wurde die Verbändeanhörung in Form eines einmaligen Rederechts  von 10 Minuten (kleine verbände wie UVP-Gesellschaft) bzw. 15 Minuten (große Dachverbände wie BDI und VCI)  durchgeführt. Dies führte dazu, dass unsere 26 Seiten umfassende Stellungnahme in einem Stück  vorgetragen werden musste.

Gleich zu Beginn wurde gegen diese Vorgehensweise Bedenken angemeldet mit der Argumentation, dass so keine echte Diskussion um die Neuerungen des Gesetzes möglich sei. Dies bestätigte sich. Die Anhörung, die auf 5 Stunden veranschlagt worden war, gelangte bereits nach circa 3 Stunden zum Ende. Einige kurze Erläuterungen und Anmerkungen waren zwar durch eine zweite Wortmeldung noch möglich, aber eine Diskussion, die offensichtlich auch nicht gewollt war, kam nicht zu Stande.