Dr. Hartlik nahm am 7. Juli 2016 im Namen der UVP-Gesellschaft an der Verbändeanhörung im BMUB in Berlin teil, bei der der Referentenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" für eine BauGB-Novellierung diskutierte wurde.
Das BauGB soll in einigen Teilbereichen geändert werden, die auch die Umweltprüfung betreffen. Positiv anzumerken ist hier, dass die Vorprüfung im Hinblick auf die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung in Zukunft auch für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) mit einer Grundfläche von kleiner 2 Hektar gelten soll. Hier würden ansonsten Konflikte mit dem EU-Recht befürchtet.
Erwartungsgemäß ablehnend äußerten sich Herr Dr. Schliepkorte und Kollegen gegenüber Forderungen, § 13a BauGB ganz abzuschaffen oder die noch verbliebenen umfassenden Heilungsvorschriften des § 214 BauGB zu streichen. Die Verbandsvertreter der Wohnungs-/Bauwirtschaft äußerten dagegen – nicht ganz überraschend – die Befürchtung, dass durch eine "aufwändige" Vorprüfung Investitionshindernisse und Zeitverluste bei den Genehimgungsverfahren die Folge seien.
Der Entwurf ist noch nich ressortübergreifenden abgestimmt, soll aber gleichwohl möglichst noch dieses Jahr verabschiedet werden. Ein Planspiel zum Gesetzesentwurf mit ausgewählten Kommunen ist geplant, Umweltverbände werden hier traditionell nicht beteiligt.