The company works on environmental research projects. Under leadership of Dr. Hartlik together with Bosch & Partner and Prof. Peters, University of Applied Sciences in Kehl, a draft for the amendment of the EIA Adminstrative Regulations were prepared in 2005. Aim of the project were "Criteria, Principles and Procedure of Screening in EIA".
Das UVP-Gesetz sieht eine Rechtsverordnung zu den Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls sowie eine Verwaltungsvorschrift hinsichtlich der Grundsätze und Verfahren der Einzelfallprüfung vor. Ziel des Berichts war die Erarbeitung zweier entsprechender Entwürfe. Als Grundlage für die Entwürfe wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Rechtsvorschrift ausführlich analysiert, die Praxis der Einzelfallprüfung im Rahmen einer Umfrageaktion in Behörden ermittelt und bestehende Praxisansätze in Form von Erläuterungen und Leitfäden zur Einzelfallprüfung untersucht.Empfohlen wird eine integrierte Umsetzung der beiden Rechtsvorschriften in einer Verwaltungsvorschrift. Dabei werden die 'Grundsätze und Verfahren der Einzelfallprüfung' als Nr. "0.3.1.2 UVP-Pflicht nach Vorprüfung des Einzelfalls" und die 'Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls' als "Anhang 4 Nähere Bestimmung der Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls" in die bestehende UVPVwV integriert.
Als Chef der UVP-Arbeitsgruppe und Projektleiter im SYNÖK-Institut Barsinghausen (Prof. Dr. Arnim Bechmann) war Dr. Hartlik darüber hinaus für die Projekte "UVP-Informations- und Beraternetz" für das Umweltbundesamt (1989 -1994) und das umfangreiche Forschungsprojekt "UVP-Bewertungskonzept", finanziert durch die Volkswagen-Stiftung (1995-1998), verantwortlich.
Wissenschaft
Dr. Hartlik ist seit 1987 als Dozent an der Univerität Hannover tätig und bietet dort regelmäßig Semiare und Vorlesungen zu den Instrumenten der Umweltfolgenabschätzung an.




