Dr. Hartlik  |  Umweltprüfungen  &   Qualitätsmanagement  

Umwelt- und Klimaprüfung im Straßensektor in Liberia

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Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (2013)

Im Auftrag der GIZ geht es um den Auf- und Ausbau von Kapazitäten des Verkehrssubsektors Straße. Liberias Verkehrsinfrastruktur ist als Folge der kriegerischen Konflikte und unterbliebener Instandhaltung, Rehabilitation und Neubaumaßnahmen schwer beschädigt. Noch ist das Straßennetz weit davon entfernt, allwettertauglich zu sein. Dadurch wird eine wirtschaftliche Weiterentwicklung gebremst, die aber notwendig ist, wenn die Regierung Liberia bis 2030 wieder zu einem afrikanischen Land mit mittlerem Einkommen machen will.

Das übergeordnete Ziel des Projektes „Capacity Development in Transport Sector in Liberia“ besteht in der Effizienzsteigerung der legislativen, institutionellen und personellen Kapazitäten in Liberia. Dabei ist das Projektziel eng verzahnt mit der nationalen Verkehrspolitik sowie der nationalen Armutsbekämpfungsstrategie, die die Verbesserung der Verkehrsbedingungen und des Warentransports vorsehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die ländlichen Gebiete mit ihrer Bevölkerung Zugang zu den Märkten für ihre Produkte gewinnen und selbst Anschluss an die Versorgung mit notwendigen Gütern aber auch Dienstleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung erlangen.

Weiterhin geht es im Projekt um die Implementierung einer angepassten Instandhaltungsstrategie des Straßennetzes und um die Unterstützung der zukünftigen Entwicklung und Implementierung des Verkehrsnetzes. Hierzu liegt nun der durch das Projekt unterstützte „National Transport Master Plan of Liberia“ (NTMP) vor, eine Art 'Bundesverkehrswegeplan' (siehe Abb.).

 

Karte des primären Straßennetzes LiberiasNational Transport Master Plan Liberia

Aufgabe des Büros war die Identifkation des umweltbezogenen Prüfinstrumentariums der liberischen Rechtsvorschriften auf strategischer und projektbezogener Ebene. Es zeigte sich, dass die Environmental Protection Agency (EPA) als oberste Umweltbehörde des Landes eine hervorragende Rechtsgrundlage auf internationalem Niveau mit UVP-Gesetz, Ausführungsvorschriften und Leitfäden erarbeitet hat. Diese kommen auch bei international finanzierten Projekten der Weltbank und anderen internationalen Orgaisationen zum Einsatz, bei eigenfinanzierten Vorhaben des Landes bestehen jedoch Defizite.

Empfohlen werden daher eine allgemeine "Awareness" Kampagne in allen umweltrelevanten Ministerien und Behörden und eine intensivere Unterstützung der EPA mit einem UVP-Assistenzsystem. Weiterhin besteht ein hoher Bedarf an Trainingsangeboten sowohl zu den verfahrensbezogenen Grundlagen der UVP als auch zu methodischen Grundlagen im Hinblick auf die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien. Entsprechende zielgruppen- und praxisorientierte Angebote sollten unterstützt werden.

Ferner wurde für das GIZ-Projekt eine Umwelt- und Klimaprüfung im Rahmen der GIZ-internen Projektfortschrittskontrolle erstellt. Im Mittelpunkt stand dabei die Durchführung einer stark vereinfachten strategischen Umweltprüfung des NTMP. Die folgende Abbildung zeigt die Querung von Schutzgebieten durch die  primären Straßenverbindungen.

Lib Schutzg Querung A3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schutzgebiete und primäres Straßennetz in Liberia

++ Aktueller Hinweis: UVP-Seminare am 24./25.6.2024 in Hannover und Online am 7.5.2024 ++

www.uvp-seminare.de

 

 

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Pro bono

Die oben dargestellten Projekte stellen die normalen, zu den üblichen Honorarsätzen vergüteten Aktivitäten des Büros dar. Sie bilden die Existenzgrundlage. Während sich hier der Einfluss hinischtlich einer nachhaltigen, umweltvorsorgeorientierten Ressourcennutzung auf den verhältnismäßig engen Projektbereich erstreckt, ist die grundsätzliche umweltpolitische Wirkung naturgemäß gering.

Dr. Hartlik ist darüber hinaus ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen tätig, insbesondere im Rahmen seiner Aktivitäten als 1. Vorsitzender für die UVP-Gesellschaft. Dort stehen neben den Informationspflichten ihrer Mitglieder die umweltpolitische Einflußnahme auf Gesetzgebung und Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis zur Umweltprüfung im Vordergrund sowie internationale Aktivitäten zur Integration der Umweltprüfung in die nationalen Umweltpolitiken.

Aktuelles

Aktivitäten der Bundesregierung zur Planungsbeschleunigung

Planungsbeschleunigungsgesetz (29.11.2018)  Vorläufige Anordnung von Maßnahmen zur Baufeldfreimachung; Plangenehmigung statt Planfeststellung >Gesetz
Maßnahmengesetzvorberei­tungsgesetz (22.3.2020)  Sonderregelung für aktuell 29 Infrastrukturprojekte, die durch Gesetz zugelassen werden, d.h. der Bundestag genehmigt ('Legalplanung'); Rechtsschutz entfällt, kein Zugang zum Bundesverwaltungsgericht >MgvG 
Investitionsbeschleunigungs­gesetz (3.12.2020)  Beschleunigung klimafreundlicher Projekte; keine aufschiebende Wirkung von Anfechtungsklagen bei Windenergievorhaben >Gesetz
LNG-Beschleunigungs­gesetz (24.5.2022)  UVP-Verzicht wegen Gasversorgungskrise; Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah­men bis zu 2 Jahre nach Zulassung >LNGG
Gesetz zur sofor­tigen Verbesserung der Rahmenbe­dingungen für die erneuerba­ren Energien im Städtebau­recht (4.1.2023). Privilegierung von Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff (z.B. WEA + Speicher); keine optische Bedrängung bei Mindestabstand 2-fache Gesamthöhe WEA  >Gesetz
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (22.3.2023)  Ersatz des ROV durch Raumverträglichkeitsprüfung (RVP); Ende der RVP nach 6 Monaten, auch wenn Gutachten der Behörde noch nicht vorliegt >ROGÄndG

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Qualifikation & Umweltprüfung

Die Qualifikation der beteiligten Akteure – hier insbesondere der Vorhabenträger mit seinem Gutachter sowie die verfahrensführende Behörde mit ihrem Personal – ist ein Schlüssel für ein effizientes und qualitativ hochwertiges Verfahren: ohne qualifizierte Gutachter kein guter UVP-Bericht, ohne kompetentes Behördenpersonal keine ausreichende Qualitätssicherung der Unterlagen sowie kein effizientes, zielgerichtetes Verfahrensmanagement.qualifikation2 bluegrey or

Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU fordert in Art. 5 Abs. 3: "Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität des UVP-Berichts

•  stellt der Projektträger sicher, dass der UVP-Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird,

•  stellt die zuständige Behörde sicher, dass sie über Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt oder erfor­derlichenfalls Fachkenntnisse einholt, um den UVP-Bericht zu prüfen" (...) 

Da keine offiziellen Zertifizierungs- oder Akkreditierungsverfahren für UVP-Gutachter existieren wie z.B. beim Boden- oder Immissionsschutzrecht, gibt es verschiedene Wege, z.B.:

  1. Vereidigung als öffentlich bestellte UVP-Sachverständige für bestimmte Projektbereiche durch die Industrie- und Handelskammern auf Grundlage von § 36 Gewerbeordnung,
  2. Anerkennung als verbandsanerkannte Sachverständige mit eigener, durch den Verband ausgearbeiteter Sachverständigenordnung,
  3. Zertifizierung aufgrund von internationalen Normenreihen wie z.B. ISO 9001 oder ISO 14001
  4. selbst ernannte 'freie Sachverständige' als ungeschützter Begriff.

Der Weg unter 1. ist relativ aufwändig aber durchaus eine Möglichkeit, eine verbandsanerkannte Zertifizierung nach 2. für UVP-Gutachter existiert (noch) nicht, die relativ unspezifische Zertifizierung unter 3. macht für international tätige Gutachter ggf. Sinn und Option 4. erscheint wenig zielführend. Inwieweit die UVP-Gesellschaft sich des Themas "verbandsanerkannte Sachverständige" annehmen wird, steht noch zur Diskussion.

Lehre & Fortbildung

Das Thema Qualifikation (s.o.) hängt eng mit der Aus- und Fortbildung zusammen. Ausgewiesene Studiengänge mit dem Fokus auf den Intsrumenten der Umweltprüfung exitsieren praktisch nicht. Die in UVP und SUP aktiven Gutachter*innen rekrutieren sich in der Regel aus den Bereichen Landschafts-/Umweltplanung, Raumplanung, Geografie und Geowissenschaften. In den Vollzugsbehörden besteht die Ausbildung i.d.R. aus entsprechenden verwaltungsbezogenen Fachausbildungen. Als Dozent für Umweltprüfungen ist Dr. Hartlik seit den 90er Jahren in verschiedenen Universitäten aktiv, konstant in den letzten 20 Jahren an der Leibniz Universität Hannover (Institut für Umweltplanung, Prof. Dr. Christina von Haaren) und seit dem Wintersemester 2017/2018 auch an der Bauhaus-Universität Weimar (Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Prof. Dr. Sigrun Langner).

Zum Wintersemester 2021/22 wurde Dr. Hartlik auf Vorschlag des Senats die Bestellungsurkunde zum Honorarprofessor für das Fachgebiet Umweltplanung der Bauhaus-Universität Weimar überreicht. 

Fortbildungen hinsichtlich des Verfahrens und der Methodik der Umweltprüfungen sind gerade auch nach der Ausbildung sowohl für das Gutachter- als auch Behördenpersonal wichtig und notwendig. Zudem sind das Recht der Umweltprüfungen und das relevante Fachrecht von hoher Dynamik gekennzeichnet, neue Anforderungen an Verfahren und Inhalte sind ein ständiger Begleiter.

Aktivitäten

> Dr. Hartlik bietet gemeinsam mit einem Juristen zweitägige UVP-Einführungskurse als Inhouse-Veranstaltungen an. Ebenfalls angeboten werden eintägige Online-Seminare. Bitte informieren Sie sich auf UVP-Seminare.de über die Termine und Konditionen.
> Die UVP-Gesellschaft veranstaltet i.d.R. in den Jahren ohne UVP-Kongress (gerade Jahre) eine UVP-Summerschool für Studienabgänger und Berufsanfänger zu einem moderaten Unkostenbeitrag.
> In den ungeraden Jahren ist dem UVP-Kongress jeweils ein UVP-Tutorial vorgeschaltet, in dem ebenfalls Studienabgängern und Berufsanfängern eine kompakte Lehrveranstaltung angeboten wird, der auf die Inhalte des UVP-Kongresses vorbebreitet.

 

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