Im Rahmen der Antragstellung in Zulassungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzrecht kann die Genehmigungsbehörde beim Beratungsgespräch mit dem Vorhabenträger klären, ob eine Verfahrensbeschleunigung dadurch erreicht werden kann, dass der behördliche Verfahrensbevollmächtigte, der die Gestaltung des zeitlichen Verfahrensablaufs sowie die organisatorische und fachliche Abstimmung überwacht, sich auf Vorschlag oder mit Zustimmung und auf Kosten des Antragstellers eines Projektmanagers gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 der 9. BImSchV bedient.
Ein Projektmanagers trägt zur Effizienz und Beschleunigung von Zulassungsverfahren bei arbeitsintensiven Verfahrensschritten wie der
- Vollständigkeitsprüfung
- Auswertung von Einwendungen/Stellungnahmen (Erstellung von Synopsen)
- Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins
- Auswertung der Niederschrift des Termins
- Zusammenstellung des Sachverhaltmaterials
- Vorbereitung des Genehmigungsbescheids.
Der Schwerpunkt dieses Projektbereichs liegt aktuell bei Zulassungsverfahren mit integrierter Umweltprüfung von Windparks.
Projektliste